In folgenden Absätzen sollen aus versicherungsrechtlichen Gründen und zur Vereinfachung der Organisation der Kanupologruppe allgemeine Regeln festgestellt und festgeschrieben werden.
Sie wurden erstellt, um Unstimmigkeiten vorzubeugen, bzw. um allen (neuen) Mitgliedern gruppenintern bereits geltende Regelungen klar zu machen. Bei allen Fragen wendet euch bitte an die bekannten Kontaktpersonen.

Inhalt

§1 Kanupolo bei den Paddelfreunden
§2 Training
§3 Material
§4 Turniere

§1 Kanupolo bei den Paddelfreunden

Nachfolgend alle Sonder-Regelungen, wie sie für die Kanupolo-Gruppe mit dem Verein abgeklärt wurden. Um sicher zu gehen, dass alle sie lesen bekommt man sie auf diesem Weg zu lesen.

Wer regelmäßig am Kanupolo-Training teilnimmt, muss Vereinsmitglied werden. Die Kosten der Vereinsmitgliedschaft können auf der Webseite des SV03 Tübingen gefunden werden, das Formular zur Anmeldung bei den Paddelfreunde auf deren Webseite.

Für uns gibt es Ausnahmen:

  • Mitglieder anderer DKV-Vereine zahlen als Gäste pro Jahr 35,00 € für die Trainingsteilnahme.
  • Für Studenten ist eine Probemitgliedschaft für ein Semester (vom Trainingsstart April bis Ende September) möglich. Dieses wird ebenfalls mit 35,00 € berechnet. Bei fortgesetzter Teilnahme muss in den Folgesemestern in den Verein eingetreten werden.
  • Nichtstudenten können zur Probe am Training teilnehmen. Nach spätestens drei Trainingseinheiten wird aber eine Vereinsmitgliedschaft fällig

Die genannte Gebühr wird laufend an die Beiträge des Hochschulsports angepasst (Stand 2018: 35€).

Diese Sonderreglungen ermöglichen nur, das Paddelfreunde-Gelände während der Trainingszeiten zu nutzen, weitere Vorteile des Vereines (Materialleihe, Ausfahrten, Stocherkahn, Schlüssel,…) werden erst erreichbar, wenn man dem Verein beitritt.

Ronja Ratzbor ist dafür zuständig, die Studenten- und Gästegebühren einzusammeln, um sie geschlossen dem Verein zu überweisen. Eine Abrechnung findet sich semesterweise im Forum.

Weiteres:

Es gehört zum guten Ton im Verein, bei mehrmaliger Trainingsteilnahme Anwesende (auch Nicht-Polospieler) zu Grüßen, wenn man auf das Vereinsgelände kommt. Die Kanupolo Gruppe ist nicht losgelöst vom Verein und eine gewisse Integrität wird erwartet.

Man sollte darauf achten, das Material vor dem Training kleinräumig und nicht „mitten im Weg“ zu lagern. Am besten erst umziehen und dann die Boote aus dem Schuppen holen und gleich aufs Wasser!

Die Boote sind nach Gebrauch mit dem Schwamm trocken zu wischen! Erstens ist es ekelig in ein nasses Boot zu steigen und zweitens hält das Material dann nicht lange genug. Sollte die Nässe auf jemanden zurückzuführen sein denken die alten Säcke sich eklige Sanktionen aus.

§2 Training

  1. Das Training beginnt und endet am Bootshaus Paddelfreunde. In diesem Rahmen sind Vereinsmitglieder, Private und Uni-Spieler den Trainingsregeln unterworfen. In diesem Rahmen gilt auch ein Versicherungsschutz des Vereins.
  2. Der Kanupolo-Trainingsleiter ist für die Sicherheit der Kursteilnehmer im Rahmen der offiziellen Regeln verantwortlich. Falls ein Unfall oder eine Verletzung von einem Privatspieler farlässig verursacht wird, oder falls ein Kursteilnehmer gegen die Anweisungen des Trainers handelt, so erlischt dieser Versicherungsschutz.
  3. Hierbei gelten während des Trainings die Spiel- und Sicherheitsregeln nach dem Regelwerk der offiziellen Wettkampfbestimmungen des DKV. Jeder, der hiergegen verstößt kann von der Kursleitung dauerhaft vom Training ausgeschlossen werden. Die genauen Regeln finden sich unter www.kanupolo.de.
  4. Wenn ein Trainer oder eine von ihm benannte Vertretung nicht anwesend sind, handeln Kanuten, die mit Polomaterial auf dem Neckar paddeln gehen, als Privatleute und auf eigene Gefahr.
  5. Wenn sich ein Polospieler während der An- und Abfahrt oder dem Spielbetrieb außerhalb der Sicht- bzw. Reichweite des Trainers befindet, einer ausdrücklichen Anordnung entgegen verhält oder das Training früher oder später beginnt, verlässt, etc., tut er dies auf seine eigene Verantwortung und handelt auf eigene Gefahr.
  6. Der Trainer ist im Falle von unaufgeforderter fehlgeschlagener Hilfeleistung von Seiten eines Privatspielers nicht verantwortlich.
  7. Wer ganz sicher gehen will, dass ihm im Zweifelsfall von der Gruppenleitung geholfen wird, muss bei An-und Abfahrt in der Reichweite des Trainers bleiben. Der Trainer ist verpflichtet, ein gruppenfreundliches Tempo (der/die Schwächste bestimmt die Geschwindigkeit) zu fahren.

Weitere Allgemeine Regeln / Hinweise für Teilnehmer bzgl. Training:

  • Das Paddeln zum Spielfeld dient der allgemeinen Erwärmung vor dem Training und des Trainings der Fahrtechnik. Es wird daher jedem Spieler, auch aus verletzungstechnischen Gründen, empfohlen, sich dabei nicht nur den Neckar runtertreiben zu lassen und allgemeine Regeln zum Befahren von Fließgewässern zu beachten.
  • In besonderen Fällen, z.B. wenn viele unsichere/neue Leute dabei sind, werden vom Trainer alte Säcke benannt, die dann mit je einem Unerfahrenen paddeln. Wenn einer aus der Gruppe dieses Coaching ohne die ausdrückliche Anweisung des Trainers macht, so tut er dies auf eigene Verantwortung. Der Trainer begleitet grundsätzlich jeden Neuling einmal zum Spielfeld:
    • Damit er/sie den Weg kennen lernt,
    • Um im Falle einer Kenterung etc. in Reichweite zu sein
    • Um bei demjenigen zu sehen, wie sicher er/sie ist.
  • Wer Barfuß ins Boot steigt, ist selbst schuld. Flussbett und Ufer sind voller Scherben und anderem Schrott, an dem man sich verletzen kann.
  • Vor dem Training müssen die Tore aufgebaut werden. Dies machen grundsätzlich die Ersten, die das Feld erreichen. Jeder sollte sich von einem erfahrenen Teilnehmer einweisen lassen.
  • Wir ignorieren während des Trainings Stocherkähne samt Inhalt, sämtliches Wassergeflügel, feixende Zuschauer und angebotene Dopingmittel. Insbesondere Wasservögel werden nicht durch Pässe ins Spiel miteinbezogen.
  • Das Wehr unterhalb des Spielfeldes ist aufgrund der Fallhöhe, des Kastens im Wehrbecken, des Treibgutes darin und aufgrund sämtlicher sonstiger Unwägbarkeiten, welche mit strömendem kaltem Wasser und künstlichen Bauten darin zu tun haben, nicht befahrbar und es ist nicht ratsam, dort schwimmen zu gehen.

Jeder Kursteilnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, das Innenstadtwehr niemals zu befahren und einen gebührenden Sicherheitsabstand zu halten.

§3 Material

  1. Alles allgemeine Material steht grundsätzlich allen Aktiven gleichermaßen zur Verfügung. Niemand hat ein Vorrecht auf ein bestimmtes Boot, Paddel, Helm oder Spritzdecke. Bis auf folgende Ausnahmen:
    1. Privatmaterial
      Jeder Aktive hat die Möglichkeit, sein privates Kanupolo-(!)-Boot, -Paddel, -Spritzdecke, -Helm, etc. im Bootshaus beim übrigen Material zu lagern. Die Pologruppe erhebt hierbei keine gesonderten Gebühren. Private Ausrüstung ist gesondert zu lagern und gut sichtbar zu markieren. Geschieht das nicht, wird es behandelt wie Vereinsausrüstung.
      Einzig private PE Boote dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden, wenn die Boote knapp werden und der Besitzer nicht 15 Minuten nach Trainingsbeginn (z.B. 18:15) anwesend ist oder seine Verspätung angekündigt hat.
  2. Bootspatenschaften
    Jeder Aktive kann für ein Kanupoloboot aus dem Vereinsbestand die Patenschaft zu übernehmen. Er ist für die Pufferung und den allgemeinen guten Zustand dieses Bootes zuständig. Wenn er ins Training kommt, hat er aufgrund dieser Leistungen, die er erbringt, ein Vorrecht auf dieses, aber nur dieses Boot. Dieses Vorrecht erlischt jedoch bei unentschuldigtem Zuspätkommen (siehe oben).
  3. Die Spieler sind zu pfleglichem Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Material aufgefordert. Bitte vor der Verwendung darauf achten, dass das gewählte Material den eigenen Körperproportionen entspricht:
    Es gibt Spritzdecken für schlanke Personen. Für normal proportionierte Erwachsene ab Körpergröße 1,80m sind Spritzdecken ab Größe 78 vorgesehen!
    Schwimmwesten sind nach Höhe der Nummer in der Größe sortiert. Auch hier die Bitte an die Großen: Nehmt die großen Westen! Zum merken:
    1. Nr 1-3 Small
    2. Nr 4-6 Medium
    3. Nr. 7-9 Large
    4. Nr. 10-12 X-Large
    5. Nr. 13, 14 & 0 XX-Large
  4. Nach dem Training hilft jeder mit, das Material wieder korrekt zu säubern (insb. das eigene Boot) und aufzuräumen.
  5. Verantwortlich für das Material ist der Trainingsleiter. Wenn jemand offensichtlich oder nachweisbar unachtsam mit dem Zeug umgeht, ist es das Recht des Trainers, im Interesse des Vereins entsprechende materielle Entschädigung zu verlangen.

§4 Turniere

  1. Ein Turnier beginnt mit dem Einladen des Materials am Bootshaus und endet auch dort wieder. An Kosten fallen das Startgeld und die Fahrtkosten sowie Verpflegungskosten an. Die Teilnehmer verpflichten sich zum zeitnahen Finanzabgleich, sofern möglich, in diesem Rahmen oder spätestens eine Woche nach dem Turnier. Daher sollte genügend Geld in bar auf das Turnier mitgenommen werden. Ein EC-Automat ist meist nicht in der Nähe.
  2. Meldung: Wer sich bei einem Turnier eingeschrieben hat, verpflichtet sich zur Teilnahme. Wer diese Teilnahme ohne schwerwiegende Gründe (Krankheit, Geburt, Tod) kurzfristig (d.h. innerhalb einer Woche vorher), mutwillig und ohne Vertretung absagt, ist trotzdem verpflichtet, den Turnierbeitrag (nicht die Fahrtkosten) zu bezahlen.
  3. Turnierabrechnung: Um entstehende Kosten bei Turnierteilnahmen oder anderen Fahrten gerecht unter den Teilnehmern zu verteilen gelten die folgenden Regeln:
    Startgeld: Wenn das Startgeld nicht vom Verein übernommen wird, wird dieses unter den Teilnehmern aufgeteilt.
    Fahrtkosten: Fahrtkosten werden pro Auto abgerechnet, auf alle Insassen gleichermassen verteilt. Wir rechnen generell nicht nach Kilometerpauschale oder ähnlichem ab!

Wenn irgendwelche Fragen oder Unklarheiten bezogen auf die obigen Punkte aufkommen, bitte die alten Säcke fragen. Alter Sack bedeutet, mindestens 5 Jahre im Tübinger Polo aktiv dabei.